Nationale und internationale Strafgerichte können aber die Taten eindeutig als Unrecht brandmarken und die Überlebenden in ihrem Opferstatus anerkennen. Damit wird zugleich allen Täterinnen und Tätern, Geschädigten und Konfliktbeteiligten signalisiert, dass die internationale Staatengemeinschaft nicht gewillt ist, die systematische Verletzung von Menschenrechten hinzunehmen!
Prof. Dr. Stefanie Bock, Geschäftsführende Direktorin ICWC